Wahlprüfsteine | Fragen zum Thema Umwelt und Naturschutz an die Bundestagsfraktionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder der Bürgerplattform „Pro VogtLANDSCHAFT“ fordern Sie eindringlich auf, die derzeitige Energiepolitik auf den Prüfstand zu stellen und sofort gegen die getroffenen Fehlentscheidungen in dieser  Energiewende  eine Kursänderung einzuleiten, um weiteren Schaden von Umwelt und Natur abzuwenden!!!

Obwohl die verheerenden wirtschaftlichen und ökologischen Folgen der Energiewende mit dem privilegierten Windkraftausbau für unser Land abzusehen sind, wird entgegen jeglicher Vernunft die weitere Realisierung massiv vorangetrieben und den Bürgern unserer Demokratie das Mitspracherecht bei einer so folgenschweren Entscheidung verwehrt.

Die konkreten Fakten, die gegen eine derartige Energiepolitik sprechen, sind folgende:

Zitat von Detlef Ahlborn – März 2017
„Die deutsche Energiewende steht im Widerspruch zu fundamentalen physikalischen Gesetzen wie etwa dem Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, der Additionsregel für elektrische Ströme und zu grundsätzlichen Zusammenhängen der mathematischen Statistik. Mit der Energiewende führen wir einen milliardenschweren Großversuch durch, der systematisch gegen diese Gesetzmäßigkeiten verstößt.“

 

  1. Die aktuelle Energiepolitik folgt der Vorstellung, man könne den Energiebedarf unseres Landes sukzessive mit Windkraft und Solarenergie decken. Dies ist bei genauer Betrachtung eine Illusion, die auf falschen physikalisch-technischen Annahmen beruht.
    Aktuell steuern ca. 29.000 Windenergieanlagen und 1.5 Millionen Photovoltaikanlagen zusammen gerade einmal 3,1 % der Deckung unseres Energiebedarfs bei. Ihr Anteil an der Teilmenge Strom ist zwar höher, die von ihnen verursachten direkten und systematischen Kosten sind jedoch gigantisch. Die Kardinalprobleme – die Wetterabhängigkeit und die geringe Energiedichte – sind ungelöst bzw. unlösbar. Die während der letzten Legislaturperiode politikleitende Vorstellung, ein „Ausbau in der Fläche“ führe zu einer Verringerung der Volatilität, widerspricht mathematisch-statistischen Gesetzen und ist empirisch widerlegt: Der weitere Ausbau von Windkraft und PV verschärft die Probleme!

 

  1. Um die fehlende Verlässlichkeit von Windkraft- und Photovoltaik ausgleichen und eine konventionelle Erzeugung (derzeit Kohle, Kernkraft, Erdgas) tatsächlich ersetzen zu können, würden Stromspeicher in gigantischen Dimensionen benötigt.

Um einer zehntägigen Dunkelflaute, wie im Januar dieses Jahres, gewappnet zu sein, bräuchten wir tausende Pumpspeicherkraftwerke in der Größenordnung von „Goldisthal“. Andere Speichertechnologien sind kostenmäßig und aus Naturschutzgründen (Flächenverbrauch) vollkommen illusorisch bzw. noch nicht einmal als umsetzbare Idee vorhanden. Der Ersatz regelbarer durch fluktuierende Erzeugung ist ohne Speicher nicht möglich und mit Speichern unbezahlbar.

 

  1. Dem vorgeblichen Klimaschutz dient nicht der aktuellen Energiepolitik.

Tatsache ist, der CO2- Ausstoß steigt, statt zu sinken. Das „schmutzige Geheimnis“ des „Ökostroms“ ist kein Übergangsphänomen, sondern systembedingt.

 

  1. Infolge der auf Ausbau „Erneuerbarer Energien“ verengten Politik sind die Strompreise stetig gestiegen und weitere Kostensteigerungen vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort leidet. Die soziale und wirtschaftliche Schieflage wird immer größer.

Für das produzierende Gewerbe stellt die Energiepolitik einen Standortnachteil dar. Der letzte Bundeswirtschaftsminister sorgte sich zu Recht über Investitionszurückhaltung.  Gleichzeitig nahm die Umverteilung von „Unten“ (Geringverdiener, Mieter) nach „Oben“ (EEG-Profiteure) kontinuierlich zu.

  1. Das Anreizsystem des EEG induziert Umweltkriminalität, säht Unfrieden und bedingt Landschaftsfraß und Naturzerstörung in unbekanntem Ausmaß. Die überhastete und nunmehr fast ausschließlich finanziellen Interessen unterliegende „Energiewende“ – mit ihren dramatischen Fehlentwicklungen – ist ohne jeglichen erkennbaren Nutzen.

Die Ökobilanzen sind, national und international betrachtet, katastrophal. Vor allem der Ausbau der Windenergie nebst monströsen Gleichstromenergietrassen führt zu erheblichen unumkehrbaren Eingriffen in die Natur und den Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt. Statt dem Artenschwund wie politisch propagiert  massiv entgegenzuwirken, wird unter dem Deckmantel der Erneuerbaren Energien genau das Gegenteil bewirkt.

 

  1. Meldungen über die Zerstörung von Storch- und Milanhorsten (KO-Kriterien für WEA) häufen sich. Doch bereits im „legalen Betrieb“ fordern die vorhandenen Anlagen einen hohen Blutzoll.
    Eine Viertelmillion Fledermäuse fällt ihnen jährlich zum Opfer, dem Rotmilan droht gar die Ausrottung. Viele dieser Tiere gehören zu den geschützten Arten und stehen auf der „Roten Liste“. Darüber hinaus stellen WEA erhebliche Gefahren für weitere Arten (z. B. Wildkatze, Luchs) dar, für die noch kein Gefährdungspotential gesehen wird.

 

  1. Windkraftanlagen verursachen schädlichen Infraschall und Körperschall, die nach weltweit fundierten Studien (siehe Studien von Prof. A. Salt Washington, Prof. St. Cooper – Australien), die Gesundheit der im Umkreis von mehreren Kilometern lebenden Menschen  massiv beeinträchtigt und schädigt – bis zu 30 % der  Bevölkerung erkranken nachweislich  an den dafür signifikanten Symptomen wie Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit,  Depressionen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt,  Veränderung der Gehirnströme usw..

Die Krankenkassen haben bereits  eine Abrechnungskennziffer für körperliche Gesundheitsschäden durch windkraftgenerierten Infraschall (ICD-10-GM2010-CODE T75.2 Schwindel durch Infraschall) eingeführt. Obwohl  weltweit renommierte Wissenschaftler vor den gesundheitlichen Folgen  dieser Anlagen in der Nähe von Wohngebieten warnen, werden die Bürger in Deutschland  immer noch als  medizinische  Versuchsobjekte missbraucht.  Das bewusste Ignorieren dieser  Fakten von regierungsamtlicher  Seite, kann auch als „vorsätzliche Körperverletzung“ gedeutet werden. Das im Grundgesetz verankerte „Recht  auf Unversehrtheit der Gesundheit“  (Artikel 2, Abs. 2 GG) wird der Landbevölkerung im Zuge dieser Energiepolitik vollständig verwehrt.

 

  1. Die Genehmigung von WEA erfolgt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die angewendete Verwaltungsvorschrift TA Lärm, eine technische Anleitung zum Schutz vor Lärmimmissionen bodennaher Schallquellen bis 30 m Höhe bedarf dringend einer Novellierung:
    Die letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 1998. Die TA Lärm ist nach überwiegender Meinung von Experten veraltet und für die heute zu beurteilenden Anlagen mit bis zu 230 m Bauhöhe und höher nicht mehr geeignet. Schall ist mehr als nur Lärm! Impulswirkung, Tonalität und Körperschall von WEA werden nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Zusätzliche psychische Belastungen stellen Schattenschlag, die nächtliche Befeuerung und die Bewegungssuggestion der WEA dar. Die Überarbeitung der “Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm” (TA Lärm) unter Berücksichtigung tieffrequentiger Schallemissionen (Infraschall) unter 8 Hertz (Hz), wie sie von großen Anlagen permanent ausgehen, steht  immer noch aus.
  2. Der Bau von WEA führt zu einer immer stärkeren Veränderung und Verschandelung des historisch gewachsenen Orts- und typischen Landschaftsbildes durch „Verspargelung“.
    Die optische Bedrängung bis hin zur Einkesselung ganzer Ortschaften überschreitet die Toleranzschwelle Betroffener und ist somit nicht akzeptabel. Verzweifelte Bürger, die beeinträchtigte Landbevölkerung, selbst Touristen verspüren zunehmend einen Verlust an landschaftlicher Identität, vermissen die gewohnte Stille im Wohn- und Erholungsbereich sowie in der Natur. Die hier seit Jahrzehnten ansässigen Familien und die in den letzten Jahren bewusst aufs Land gezogenen Familien beklagen ein Gefühl von Verlust an Lebensqualität und Heimat. (Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=jGDRGVaBItk)
  3. Die von WEA ausgehenden Brände stellen eine ernstzunehmende Gefahr für Mensch, Eigentum und Natur dar. Unter Brandschutzexperten gelten WEA aufgrund der Anlagenhöhe als nicht löschbar. Besonders im Wald ist eine Brandgefahr permanent latent gegeben. Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes mit umfassenden Rodungen um WEA sind aus Naturschutzgründen nicht realisierbar. Vgl. http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/FACHARBEIT/Arbeitskreise/FE_Waldbrand_2009_V2.pdf. Die Brandgefahr in der Freifläche wird durch viel zu geringe Abstände der WEA zum Wald und den Siedlungen im Außenbereich verstärkt. Die Auswirkungen von Brandereignissen und Feuerwurf auf den umgebenden Wald und angrenzende Wohnbebauung werden in Brandschutzgutachten nicht ausreichend berücksichtigt.
  4. Eine ebenso erwiesene Gefahr bei WEA stellt auch die witterungsbedingte Bildung von Eis am Rotorblatt dar, der nicht selten Eisabwurf zur Folge hat. Daher müssen im Risikobereich teils Zutrittsverbote über mehrere hundert Meter ausgesprochen werden?
    Bei großen WEA drehen sich die Rotorspitzen mit einer Geschwindigkeit von über 300 km/h. Bei einer Anlagenhöhe von 230 m berechnet sich der Gefährdungsbereich nach Seifert, Henry, Forschungs- und Koordinierungsstelle Windenergie der Hochschule Bremerhaven, „Risikoabschätzung des Eisabwurfs von Windenergieanlagen“) auf 443 m. Dennoch werden immer noch WEA-Standorte mit viel zu geringem Abstand zur Bundesautobahn (BAB), Bundesstraße (BStr), Landstraße (LStr), Wohn- und Gewerbefläche genehmigt. Die Forst-, Wander- und Reitwege bleiben völlig außer Acht, sodass das Begehen dieser Wege im Winter zu einem Risiko-Erlebnis wird.
  5. Die Vielfalt, Eigenart, Ruhe und Schönheit von Natur und Landschaft sind Voraussetzungen für eine wirkungsvolle nachhaltige Erholung der Menschen. Die Erholungswirkung wird in Windkraft-Industriegebieten visuell, ästhetisch sowie durch Lärm und Rotorschlag in erheblichem Maße gestört.
    Das Land und die Tourismusverbände setzen zielstrebig auf den weiteren Ausbau des Tourismus, wozu in nicht unerheblichem Umfang Fördermittel eingesetzt werden. Allerdings sind nach den Plänen einiger Bundesländer sogar in den Tourismusgebieten wie z. B. auch im Thüringer Wald (Markenzeichen von TH) zahlreiche WEA bzw. Windparks geplant. Rad- und Themenwanderwege wurden verstärkt ausgebaut und werden europaweit beworben, um sie dann mit WKA abzuwerten? Nach dem Bau von WKA ist hier mit Lärmimmissionen von deutlich > 50 dB(A) zu rechnen – von attraktivem Tourismus und Erholung kann dann in diesen Regionen keine Rede mehr sein.
  6. Nach einer repräsentativen EMNID-Umfrage lehnen bundesweit 80 % der Befragten WEA im Wald ab. Wald ist der wichtigste – in der Land- und Forstwirtschaft einzige – CO2-Speicher und Sauerstofflieferant. Wald ist die grüne Lunge zwischen den Wohnsiedlungen, er dient den Bürgern zur Naherholung, beherbergt die meisten Arten, zahlreiche Natur- und Kulturdenkmäler und speichert lebensnotwendiges Grundwasser (Regenschutzwald). Wald als Klimaretter Nr. 1 wird bundesweit für einen zweifelhaften Klimaschutz durch fragwürdige Technologie vernichtet.
    Im „Maßnahmenkatalog, Version 2.0 zur Integrierten Energie und Klimaschutzstrategie“  vom 05.05.2017 der IFOK GmbH Leipzig wird auf Seite 122/123 unter „L-07: Erhalt und Mehrung von Kohlenstoffsenken“ festgestellt: „Die Waldmehrung ist ein hervorragend geeignetes und kostengünstiges Mittel zur Reduzierung der THG-Emissionen (vgl. 4. Sachstands-bericht IPCC [sog.„Weltklimarat“])“. und „d. Schutz land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen vor Versiegelung“. Wir sind der Auffassung, dass WEA im Wald absolut tabu sind!
    Beim Bau von WEA im Wald müssen zum Teil über 100 Jahre alte Baumbestände gerodet werden, in der Praxis zwischen 0,8 und 1,5 ha pro WEA. Im neuzeitlichen Ablasshandel beim Waldfrevel sollen sogenannte „Kompensationsmaßnahmen“ als Ausgleich und zur Rechtfertigung dienen, welche meist wirkungslos sind. Vorhandener Wald stellt, wie bereits bemerkt, die einzige nachhaltige CO2-Senke dar. Geeignete Ausgleichsflächen sind rar und mit ersatzweiser Geldzahlung kann der natürliche Prozess im Wald (CO2-Speicher) nicht erreicht im werden. Die ursprüngliche biologische Schutzwirkung geht mit zunehmenden Kahlschlägen verloren.
  7. Die von deutschen Haushalten zu zahlenden Strompreise sind (nach dem Windstrom-Land Dänemark) die zweithöchsten in Europa.
    Die Kostensteigerung der „Energiewende“ ist derzeit nur die Folge in einer Stromwende, wobei der zum Grundbedarf gehörende Strom für zahlreiche Menschen nicht mehr bezahlbar ist. Bundesweit wurde in 2016 mehr als 330.000 Haushalten der Strom abgestellt, weil die Stromrechnung nicht bezahlt werden konnte. Mehr als 6,2 Millionen Mal wurden Stromsperren angedroht.
    Immer mehr Betriebe der energieintensiven Industrie werden aus Gründern der Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage befreit. Das sogenannte „Mieterstrommodell“ verstärkt noch zusätzlich den Kostendruck beim nicht begünstigten Stromkunden in der Fläche. Der Ratschlag, man könne sich ja einen günstigeren Stromanbieter suchen, ist zynisch und keine Lösung des Problems.
  8. Immobilieneigentum in der Nähe von WEA und Windparks sind durch den geminderten Wohnwert nachfragebedingt entwertet.
    Makler sprechen von einer Werteinbußen von 30 % bis zur Unveräußerlichkeit bzw. Unvermietbarkeit. Dies hat für die Eigentümer dramatische Folgen, wenn sie zum Beispiel eine noch in Finanzierung befindliche Immobilie wegen Arbeitsplatzwechsels veräußern oder die Lebensplanung umgestalten müssen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem enteignungsgleichen Eingriff, der entschädigungspflichtig ist. Auch sinken die Einheitswerte der Grundstücke im Rahmen einer Wertfortschreibung nach § 22 BewG bei wertverändernden Baumaßnahmen und somit die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage.
  9. Das Beteiligungsverfahren und den sogenannten Bürgerdialog empfinden viele Bundesbürger als Farce.
    Die Vorplanungen bei den zuständigen Stellen erfolgen oftmals in aller Stille nach „Gutsherrenart“ hinter dem Rücken der Bürger, die dann vor vollendete Tatsachen gestellt und von den Entwicklungen völlig überrascht werden. Trotz einer zumeist formaljuristisch korrekten Vorgehensweise findet eine wirkliche Beteiligung der betroffenen Bürger im Sinne einer konstruktiven Beeinflussung im Verfahren de facto nicht statt. Dies gilt für die Aufstel­lung von Flächennutzungsplänen ebenso wie für die Genehmigungsverfahren im Einzelfall, welche fast ausschließlich als vereinfachte Verfahren und ohne Gemeinde- und Bürgerbe­teiligung durchgeführt werden.
  10. Die im Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachten werden meist vom Antragsteller – also von demjenigen, der ein wirtschaftliches Interesse am Bau der WEA hat – beauftragt und vergütet. Sie sind somit nicht unabhängig, bilden aber die Grundlage für Entscheidungen, die die betroffenen Anwohner ein Leben lang begleiten werden. In der Windkraftbranche soll es eine „schwarze Liste“ für Gutachter geben, die allzu seriös und gründlich arbeiten. Gutachter arbeiten oft aus ureigener Existenznot auftragsorientiert – frei nach dem Grundsatz „wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“… Die Problematik von Gefälligkeitsgutachten wurde inzwischen auch vom NABU erkannt und anlässlich einer Bundesvertreterversammlung thematisiert. Zur Lösung des Problems sollte die Genehmigungsbehörde unabhängige Gutachten beauftragen und bezahlen.
  11. Unabhängige wissenschaftliche Gremien fordern eine Kurskorrektur – seit Langem, wiederholt und vehement. Bislang stets vergeblich.
    Unter anderem übten der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Monopolkommission, die Expertenkommission Forschung und Entwicklung des Bundestages und der Bundesrechnungshof während der letzten Legislaturperiode deutliche und substantielle Kritik an der Energiepolitik. Auch die von der Bundesregierung selbst eingesetzte Monitoring-Kommission kam zu erschütternden Resultaten. Aus all diesen Erkenntnissen wurden in der letzten Legislaturperiode leider kaum Konsequenzen gezogen. In den letzten Jahren manifestierte sich auf Grund der  vor Ort erlebbaren  desaströsen  Auswirkungen der aktuellen Energiepolitik auf Fauna, Flora  und Lebensqualität  massiver Widerstand in der Bevölkerung und seitens renommierter, unabhängiger Wissenschaftler (siehe z. B  „Johannisberger Appells für eine vernünftige Energiepolitik“). Sie wehren sich vehement gegen die Umsetzung der Energiewende in dieser Form ohne Rücksichtnahme auf Mensch, Tier, Umwelt und Wirtschaft.

Inzwischen agieren bundesweit allein zum Thema Windenergie weit über 800 Bürgerinitiativen, in denen sich Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Ärzte, Betroffene und engagierte Bürger formierten und ein Umdenken bei der Realisierung der Energiewende auf Grund der o. a. Aspekte fordern.

 

Welche grundsätzliche Meinung haben Sie/Ihre Partei zur sogenannten Energiewende mit dem Schwerpunkt „Ausbau Windenergie“? Sind Sie bereit, dafür die Schutzgüter Wald, Natur sowie international geschützte Arten („Rote Liste“) und die Gesundheit der Bevölkerung zu opfern?

 

Wie wird Ihre Partei die Interessen ihrer Wähler insbesondere im ländlichen Raum zu dieser Thematik vertreten? Leidtragende der rücksichtslosen Umsetzung dieser Politik ist vorrangig die Landbevölkerung, deren Lebensqualität durch die o. g. Fakten extrem beeinträchtigt wird.

 

Im Vorfeld der Bundestagswahl erbitten wir von Ihnen bis zum 10.09.2017 eine Stellungnahme, wie Sie und Ihre Partei die Interessen und Forderungen der Bürgerinitiativen hinsichtlich ihrer  Durchsetzung unterstützen werden. Danach werden wir unsere Wahlentscheidung treffen!

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Ihre Antworten innerhalb der Bürgerinitiativen und der zugehörigen Landesverbände zur Diskussion stellen und den Wählern über Medien auf breiter Front zugänglich machen werden.

Bürgerplattform „Pro VogtLANDSCHAFT“
für Sachsen, Thüringen und Bayern

í. A.  Christine Leithold und Katrin Grobitzsch

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