Beitragsordnung

§ 1          Allgemeines

1.          Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnunggelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
2.          Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beitrage

§ 2          Zahlungsweise und Fälligkeit

1.          Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
2.          Die Beitragszahlung erfolgt bevorzugt durch SEPA-Lastschrifteinzug, per Überweisung oder in Ausnahmefällen in BAR beim Kassenwart. Die Mitglieder erteilen eine SEPA Lastschrifteinzugsermächtigung.

§ 3          Beiträge

 

Mitgliedsform Beitragshöhe
ordentliche Mitglieder über 18
(1. Beitragsjahr im Folgejahr der Volljährigkeit)
15,- €
jugendliche Mitglieder 16 bis 18 Jahre frei
Ehrenmitglieder frei
Fördermitglieder Privatperson 50,- €
Fördermitglieder Firma/Verein 100,- €

 

1.          Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
2.          Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

§ 4          Vereinskonto

1.          Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig.

Kreissparkasse Saale-Orla
BIC: HELADEF1SOK
IBAN: DE05830505050002204894

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