Über uns
VITA und Ziele
Informationen und Mitmachangebote für den Erhalt unserer einzigartigen, bundesländerübergreifenden Natur- und Kulturlandschaft des Dreiländerecks „Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches Vogtland“mitsamt der hervorragenden Artenvielfalt
proVOGTLANDschaft e.V. ist nun ein eingetragener Verein mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Wir engagieren uns -regional & bundesländerübergreifend- für den Schutz unserer einzigartigen Landschaft und Geschichte, der Förderung der Artenvielfalt und der Belange der ländlichen Räume. Unser Schwerpunkt liegt dabei insbesondere im Dreiländereck des sächsischen, thüringischen und bayerischen Vogtlandes.
Die ehemalige Bürgerplattform wurde von umweltbewussten, engagierten Bürgern schon 2016 ins Leben gerufen, um dem gewaltigsten, finanziell begründeten Natur-Zerstörungswerk seit 200 Jahren – und der damit einhergehenden, unwiederbringlichen Vernichtung der Natur- und Lebensräume für Tiere, Pflanzen und uns Menschen vehement entgegenzutreten und Alternativen zu bieten.
Ziele: Bewahrung, Schutz und Förderung unserer VOGTLANDschaft
- Veranstaltungen ,Aktivitäten und Mitmachangebote für Große & Kleine Leut‘
- Forderung der Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht
- Beauftragung und Unterstützung von diversen Fachgutachten
- Förderung und Vernetzung eines regionenbezogenen “Sanften Tourismus“
- Förderung von Kunst & Kultur & Natur
- Förderung Ansiedlung von Handwerk sowie Klein- und Mittelstand
- Förderung von einer bunten u. vielfältigen Bildungslandschaft
- Bewahrung und Förderung des ländlichen Raumes, der Lebensqualität, Gesundheit und der Daseinsfürsorge
- vielfältige thematische, gemeinsame Aktionen
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Petition: Raumordnung und Bauplanung – Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen

Petition 74043 – läuft bis zum 28.03.2018
Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.
Begründung
Auf Grund der Privilegierung für den Bau von WKA (Windkraftanlage) nach § 35 BauGB hat jeder Bauherr in dieser Sache grundsätzlich erst einmal das „Recht“ eine …
Neues Bundesnaturschutzgesetz legalisiert Tötung von Wildtieren
Neues Bundesnaturschutzgesetz legalisiert Tötung von Wildtieren Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert: Bauvorhaben und Windkraft stehen künftig über Artenschutz Hamburg, 23. Juni 2017. Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet werden, kommen sie unter die Räder. Denn Natur- und Artenschutz stören häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Mit der gestern am späten Abend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht. Viele Arten stehen aufgrund der intensiven…
Gleichstromtrasse – Häufigste Fragen
Die Gleichstromtrasse durch Bayern, Sachsen und Thüringen
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