Urteil Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 4 CN 3.22) – Umweltverträglichkeit Baumassnahmen im Aussenbereich

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen im Außenbereich rechtswidrig sind. Urteil Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, 3 S 3180/19) Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 Der Verzicht auf eine Umweltprüfung verstößt aus Sicht des BVerwG  gegen die europäische ‚Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-RL)’. Kommunen können laufende Verfahren im Außenbereich nicht wie bisher ohne Umweltprüfung weiterbetreiben, sondern müssen sie in ein Regelverfahren überführen. Inzwischen liegt die Urteils­begründung vor. Urteil: https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180723U4CN3.22.0.pdf Sind Bebauungspläne nach Paragraf 13b BauGB bereits in Kraft getreten, leiden sie nach dem Urteil des BVerwG unter einem sogenannten „beachtlichen Verfahrensmangel“. Solche Verfahrensmängel werden gemäß Paragraf 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres…

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